Nach der Verordnung für unterstützende Pädagogik vom 22. Mai 2013 und dem Schulentwicklungsplan Bremerhaven vom 19.01.2010 sollen verschiedene Aufgaben durch das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum geleistet werden. Dazu gehört unter anderem:
- Die Förderung der schulischen Eingliederung aller Schülerinnen und Schüler
- Die Entwicklung von Hilfsangeboten zur Überwindung von Problemlagen
- Die Unterstützung bei Krisen und Notfällen in Schule.
- Die Klärung individueller Problemlagen von Hilfesuchenden
- Die Entwicklung von Präventions-, Beratungs-, Unterstützungs- und Förderungsangeboten
- Die Steuerung von Unterstützungs- und Fördermaßnahmen
- Die Durchführung schulpsychologischer Beratung und Diagnostik
- Die Netzwerkarbeit in den Stadtteilen
- Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, wie z. B. Jugendhilfe, Gesundheitsamt usw.
- Die Koordination schulübergreifender Aufgaben z.B. zur Lese-Rechtschreib-Förderung
- Die Begleitung bei der Reintegration der Schüler und Schülerinnen nach stationären Aufenthalten und ähnlichem
- Die Begleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf außerhalb der regulären schulischen Berufsorientierung an den allgemeinen Schulen.
- Die Beratungs- und Unterstützungsarbeit für hörgeschädigte Schüler und Schülerinnen